Verhinderungspflege

Wenn Sie derzeitig einen Menschen hingebungsvoll in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege. Gerne übernehmen wir von der R&R Häusliche Krankenpflege GmbH & Co. KG zeitweise diese Verhinderungspflege für Sie als Hauptpflegeperson in Vertretung.

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, wenn die pflegebedürftige Person mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Verhinderungspflege durch uns kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.